Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
aufgrund der hohen Wichtigkeit möchten wir in diesem heutigen Sonder-Newsletter erneut zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) und zwei aktuellen und sehr relevanten Rechtsdokumenten berichten, die derzeit in zwei WHO Verhandlungsgremien parallel verhandelt werden.
Diese Verträge haben weitreichende Auswirkungen auf alle 194 WHO-Mitgliedsstaaten und alle Menschen, die in diesen Staaten leben. Österreich ist seit dem Gründungsjahr 1948 Mitglied der WHO.
Es ist aus unserer Sicht wichtig, informiert zu sein, zu diskutieren und sich eine Meinung zu bilden. Für Sonntag, 1. Oktober 2023 wird von der länderübergreifenden Initiative „Europe for Freedom“ unter der Organisation von Dr. Maria Hubmer-Mogg zur großen WHO-Demo in Wien aufgerufen.
WHO DEMO Sonntag, 1. Oktober 11:30 Uhr in Wien
Start ist um 11:30 Uhr am Heldenplatz. Wir, GGI, treffen uns um 11 Uhr beim Theseustempel im Volksgarten (auf der Ostseite Richtung Ausgang zum Ballhausplatz). Bitte kommt zahlreich und bringt Freunde mit!
Welche Dokumente und welche gravierenden Änderungen werden aktuell verhandelt?
1. Eine weitreichende Überarbeitung der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 (IGV2005)
2. Der Entwurf eines neuen Pandemievertrags („WHO-Übereinkommen, Abkommen oder ein anderes internationales Instrument“ (WHO CA+))
Im Mai 2023 fand die 76. Sitzung der Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly (WHA)) wie alljährlich in Genf statt. Die Entwürfe beider Dokumente wurden in der Sitzung behandelt. Eine Berichterstattung in Tageszeitungen oder anderen öffentlichen Medien zu den Ergebnissen der Gespräche und den Vertragsentwürfen ist nicht zu finden! Die Entwürfe selbst, Zeitschienen, nächste Schritte etc. sind jedoch auf der WHO Homepage unter https://www.who.int nachzulesen.
Zu den IGV2005
Verhandelt werden über 300 Änderungen (!) in 33 von 66 Artikeln und in 5 der 9 Anhänge. Zusätzlich soll es 6 neue Artikel und 2 neue Anhänge geben! Die Änderungen sind sehr weitreichend und besorgniserregend, reichen sie doch von „massiver Kompetenzerweiterung für den WHO-Chef, WHO-Empfehlungen sollen zukünftig verbindlicher werden, Grundrechte werden noch weniger geschützt sein, Informationskontrolle wird ausgebaut bis hin zur Verfolgung von „Falschmeldungen“ – wobei nicht definiert ist, was darunter zu verstehen ist. Erstmals geht es nicht nur um tatsächliche evidenzbasierte Pandemien, sondern auch um Risiken und potentielle Pandemien. Unabhängige Korrekturmechanismen oder Kontrollinstanzen sind im Entwurf nicht vorgesehen! Die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen sind vom WHO Generaldirektor nicht nachzuweisen! Es gibt zwar ein internes WHO Beratungsgremium, der Generaldirektor muss deren Empfehlung jedoch nicht Folge leisten – wie er es auch kürzlich betreffend Affenpocken nicht tat und trotz allem eine Pandemie ausrief.
Hinzu kommt das neue Konzept für einen „einheitlichen Gesundheitsansatz“ (»One-Health Concept«), der der WHO zusätzliche und umfassende Kompetenzen für sämtliche Bereiche, die irgendwie mit Gesundheit zu tun haben, einräumen soll! Dies inkludiert Auswirkungen aus Klimawandel, Artenvielfalt, Tier-zu-Tier Übertragungen, Tier-zu-Mensch Übertragungen etc.
Trotz dieser enormen Tragweite braucht der Beschluss der geänderten IGV laut WHO-Verfassung nur eine EINFACHE MEHRHEIT im WHA (>50 %). Die Inkraftsetzung erfolgt innerhalb von 12 Monaten ab Verabschiedung der geänderten IGV im Mai 2024, und damit bis zum 1. Juni 2025.
Ein Land kann die Änderungen innerhalb von 10 Monaten („right to opt-out“) zurückweisen. Welche Konsequenzen eine Zurückweisung hätte, ist vollkommen unklar. Die IGV bleiben dann zwar in ihrer derzeitigen Fassung 2005 für dieses Land gültig, die Auswirkungen auf z.B. internationale Förderprogramme und Hilfsprojekte im Bereich Ernährung, Hygiene, Wasser, Bildung, oder auch in der Wirtschaft und Politik könnten jedoch massiv sein.
Zum Entwurf des Pandemievertrags WHO CA+
Dies ist ein komplett neuer Vertrag zwischen den WHO-Mitgliedsstaaten für Pandemien. Die Inhalte sind weitgehend ähnlich zu den IGV, jedoch ohne einen Mechanismus zur Ausrufung eines globalen Gesundheitsnotstandes.
Ganze Listen von Kompetenzen sind enthalten, die der WHO und ihrem Generaldirektor erteilt werden sollen. Inkludiert sind eine dauerhafte Überwachung, internationale Zusammenarbeit und Notfallübungen – alles mit der Begründung, es gehe um tatsächliche oder auch potenzielle Erreger.
Gravierend ist die vorgeschlagene Streichung in Artikel 3 (Prinzipien) „unter Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Personen“. Stattdessen sollen die Vorschriften „Gleichheit“ (»Equity«), „Inklusion“ und „Kohärenz“ (Stimmigkeit) vorsehen. Das Konzept der Gleichheit umfasst beispielsweise den gleichen Zugang zu Gesundheitseinrichtungen, zu denselben Medikamenten oder Impfstoffen sowie zu denselben Tests durch alle Mitgliedstaaten. Reichere Länder werden durch Anordnung der WHO verpflichtet werden können, für ärmere Länder zu produzieren und gleiche Versorgung sicherzustellen.
Diese Streichungen sind abzulehnen, da der Schutz der Menschenrechte der Gleichheit als regulierendes Prinzip untergeordnet werden würde. „Gleichheit, Inklusion und Kohärenz“ sind ganz bewusst gewählte „schöne und verschleiernde“ Worte, die jedoch massive negative und persönliche Auswirkungen für Menschen haben können und werden! Beispielsweise eine Konsequenz daraus wäre, dass Menschen sich nicht mehr auf das Selbstbestimmungsrecht bei medizinischen Eingriffen berufen könnten! Hingegen wären von der WHO angeordnete Eingriffe und Maßnahmen umzusetzen, wie beispielsweise verpflichtende Impfungen, Medikamente, digitaler Impfpass, verpflichtende Reisebeschränkungen, Lock-downs, Masken, Schulschließungen, etc.!
Weitere Regelungen betreffen die massive WHO Kompetenzerweiterung durch den oben erwähnten „einheitlichen Gesundheitsansatz“, Informationskontrolle, Zensur, die verpflichtende Berichterstattung für jedes Land oder auch die Beschleunigung von behördlichen Zulassungsverfahren! Die Risiken und Gefahren von raschen Produktentwicklungen, fehlenden und mangelhaften (!) präklinischen und klinischen Prüfungen sowie beschleunigten Zulassungen sind uns aus der Corona-Pandemie hinlänglich bekannt!
Der Beschluss des Pandemievertrags bedarf einer 2/3-Mehrheit, und der Vertrag ist ab Verabschiedung im WHA im Mai 2024 innerhalb von 18 Monaten bis November 2025 zu ratifizieren.
Zu beachten ist die jeweils innerstaatliche Verfassung. Basierend auf unserer Verfassung besteht hier die Möglichkeit den Pandemievertrag mit den Menschen in Österreich umfassend zu diskutieren und alle Meinungen zu hören, sowie die Chancen, Risiken und Auswirkungen abzuwägen und im Parlament und Bundesrat zu behandeln. Und schließlich, den Beschluss zu fassen den Vertrag anzunehmen oder abzulehnen.
Der Pandemievertrag wird in Kraft treten, sobald er in mindestens 30 Staaten ratifiziert ist (mit Ausnahme jener Ländern, die den Vertrag schriftlich abgelehnt haben).
Resümee
Die überarbeiteten IGV sowie die umfassenden Regelungen im neuen Pandemievertrag stehen in krassem Widerspruch zu demokratischen Verfassungen, wo es darum geht, so wenig wie möglich in die Rechte der Bürger und Bürgerinnen, oder in die Kompetenzen von Staaten, Wirtschaft und Privaten einzugreifen. Heute entscheiden und priorisieren Staaten selbst auf Basis ihrer Souveränität.
Werden hingegen die Verträge in Kraft gesetzt und ruft der WHO Generaldirektor zukünftig einen globalen Gesundheitsnotstand (»PHEIC«) aus, dann werden die Staaten keine Möglichkeit haben, diese Bedrohung oder angeordnete Maßnahmen aufzuheben. „Das Parlament und auch kein Gericht werden die Rechtmäßigkeit eines PHEIC überprüfen können, zu keinem Zeitpunkt!“, resümierte Rechtsanwalt Dr. Philipp Kruse in einer Medienkonferenz im Juni 2023.
Und zur Erinnerung – die WHO ist demokratisch nicht legitimiert und es gibt keine kontrollierenden Gremien.
Nächste Schritte
Beide Verträge sollen jedenfalls bis Mai 2024 und der 77. Weltgesundheitsversammlung fertig verhandelt sein! Österreich verhandelt nicht selbst und hat demnach kein Verhandlungsmandat. Hingegen verhandelt die EU für alle EU – Mitgliedsstaaten, mit dem Ziel mit einer Stimme zu sprechen! Aktueller Status: Die EU – auch Österreich – befürworten sowohl die Änderungen der IGV als auch den neuen Pandemievertrag. Wer konkret die verhandelnden Personen für die EU sind, ist uns nicht bekannt.
Wir möchten mit unseren wiederholten Berichterstattungen zu den globalen WHO Machtbestreben informieren und Bewusstsein schaffen. Informationen, Vertragsentwürfe und Ergebnisse aus den interstaatlichen Verhandlungsteams sind im Internet auf der WHO Homepage bzw. im angegebenen Link oben nachzulesen.
Die Menschen in Österreich und das Parlament sind dringlich zu informieren und ein offener Diskurs hat HEUTE stattzufinden. Denn nachträgliche Vertragsänderungen in den fix-fertig und international ausverhandelten IGV oder dem Pandemievertrag sind praktisch unmöglich und undenkbar!
Weitere Informationen findet ihr unter
Medienkonferenz Juni 2023 — Redner: – Philipp Kruse, Rechtsanwalt, LL.
Philipp Kruse: „WHO-Pandemievertrag: Auf Kollisionskurs …
Auf unserer Homepage findet ihr 3 Pressemitteilungen zum Thema WHO:
Die WHO – eine Historie von gravierenden Pandemie-Fehleinschätzungen
WHO will Machtbefugnisse ausweiten – Pandemievertrag und Internationale Gesundheitsvorschriften
Umstrittener WHO-Chef – Kritik und Kontroversen
Initiative World HEalth ALLiance – WHE ALL ist ein Projekt des Völkerverständigungs- & Zivilschutzvereins DIE EICHE | ZVR 1762140783
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