Archiv: März 2018
Mit den mobilen Komposttoiletten von Öklo verwandeln sich deine Hinterlassenschaften in feinsten Kompost. Man spart Wasser und verzichtet auf umweltbelastende Chemikalien. Du wirst dich wundern, wie geruchlos, sauber und gemütlich eine mobile Toilette sein kann!
Mit den mobilen Komposttoiletten von Öklo verwandeln sich deine Hinterlassenschaften in feinsten Kompost. Man spart Wasser und verzichtet auf umweltbelastende Chemikalien. Du wirst wundern, wie geruchlos, sauber und gemütlich eine mobile Toilette sein kann!
Lass der Natur freien Lauf
In deinen Ausscheidungen sind wertvolle Nährstoffe enthalten. Mit unseren Komposttoiletten kommen sie wieder dahin wo sie hingehören, nämlich in den Boden! Der natürliche Kreislauf wird geschlossen.
Streu statt Spülung
Die Abfälle werden mit Sägespänen bedeckt, die Ammoniak binden und sonstige Gerüche überdecken.
Trennung
Ein Sieb und die Schwerkraft sorgen dafür, dass feste Bestandteile von flüssigen getrennt werden.
Kompostierung
Die Mischung aus Mist und Sägespänen wird von Mikroorganismen zersetzt und in Humus verwandelt.
Zurück in die Natur
Unser Humus wird als Bodenverbesserer verwendet, der Urin kann als Dünger eingesetzt werden.
Wassersparend
Ungefähr 5 Liter Trinkwasser werden so bei jedem Toilettengang gespart!
chemiefrei & nachhaltig
Öklo spart Wasser, stoppt die Verschwendung von Nährstoffen und kommt ohne Chemikalien aus. Außerdem sind unsere Klos in Österreich produziert und bestehen ausschließlich aus Holz und Metall.
immer blitzeblank
Wieviele Klotüren muss man öffnen, um ein akzeptables WC vorzufinden? Mit dem Öklo-Service sicher nur eine, denn unser Team sorgt während der Veranstaltung dafür, dass alle Toiletten immer sauber und benutzbar sind.
geruchlos & hygienisch
Sägespäne sorgen dafür, dass Feuchtigkeit gebunden wird und alles völlig geruchlos bleibt. Um Hände und Klobrille sauber zu halten, gibt es biologisches Desinfektionsmittel in jeder Toilette.
überall einsetzbar
Öklos sind komplett zerlegbar und brauchen weder einen Absaugwagen noch einen Wasseranschluss. Sie können nahezu überall angeliefert und aufgebaut werden, auch wo noch nie zuvor ein Klo gewesen ist.
Unsere Öklos
Was hat die Gelsen-Insekten-Bekämpfung nicht nur in NÖ mit dem Bienensterben zu tun?Vorsicht in Regionen wo es keine Gelsen mehr gibt und keine Gelsen mehr an der Windschutzscheibe kleben – Da ist auch das Bienensterben sehr hoch
Mit Franz Schnabl (SPÖ)Die 2.Meinung:
Gelsen sind nicht nur lästig.Sie sind Nahrungsquelle vieler Vögel und erfüllen im Ökosystem eine wichtige Rolle.Tümpel und Teiche, wo es Nützlinge Schädlinge in Schach halten gibt es wenig Überpopolation von Gelsen.
Wenn Gelsen einen gesunden Ökokreislauf vorfinden, sind sie nicht lästig, das gilt auch für Wespen und andere Insekten, sie lassen den Menschen zufrieden.
Vorsicht in Regionen wo es keine Gelsen mehr gibt und keine Gelsen mehr an der Windschutzscheibe kleben weil mit Flugzeugen großräumig für den Tourismus gegen Gelsen vorgegangen wird.Da ist auch das Bienensterben sehr hoch auch vom Landwirtschafts-Weinbau-Gifte-Einsatz.Die Österreich-Statistik zeigt, daß angeblich in Vorarlberg das Bienensterben am höchsten ist.Das ist so nicht ganz richtig.Benachbarte EU-Länder setzen immer noch auf Gen-Landwirtschaft.Aber auch Österreich muß aufpassen, daß #Gen-Pestizide nicht die bislang geschützte Artenvielfalt dezimieren.Vor allem tragen wir die Umweltsünden unserer Nachbarn mit.Österreich hatte einmal die strengsten Umweltgesetze…Das wird mit dem ungebremsten EU-US-Freihandel ohne Umweltauflagen nicht besser.
Wenn Bienensterben aus Sorge um den Geschäftsrückgang nicht gemeldet wird, wie in NÖ, sinkt natürlich die offizielle Bienensterben-Statistik.
Im grünen ehrlichen Vorarlberg wird nur braver gemeldet.
Voralberger kaufen zwar mit Vorliebe den NÖ-Wein, die Pestizid-Belastung aber bleibt in NÖ.
Bei uns in NÖ ist das Bienensterben in Wahrheit am höchsten weil auch die tschechische Belastung dazukommt, wo viele Gifte noch erlaubt sind,(trotz EU) die in Österreich verboten sind.
Warum gibt es kein einheitliches EU-Umweltgesetz angepasst auf Österreichs Umweltstandarts?Weil Wirtschaft Industrie und Landwirtschaftskonzerne-Lobby die Geschäftsinteressen wichtiger sind?
Mit Grenzverkehr, Grenzflugverkehr und VP-Polit-Atomstrom-Kooperationen mit Tschechien, Uranabbau in Tschechien,damit lassen unsere strengen österreichischen Umweltgesetze schleichend aushebeln?
Pilz: „Falscher Zeitpunkt für Eurofighter-U-Ausschuss“ | kurier.at
https://kurier.at/politik/inland/pilz-falscher-zeitpunkt-fuer-eurofighter-u-ausschuss/314.218.241
Daher plant die SPÖ heute- Dienstag einen Antrag im Parlament für einen BVT-U-Ausschuss einzubringen. Die nötigen 46 Abgeordneten haben die Roten dafür.
Mit seiner Expertise unterstützt Pilz auch die SPÖ beim Antrag für den BVT-U-Ausschuss. „Da muss alles passen, damit die ÖVP den Ausschuss nicht beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen kann“, sagt Pilz.
Man kann es kaum glauben, aber es ist tatsächlich so: „Mister Eurofighter“ Peter Pilz will derzeit keine neuerliche Einsetzung eines Eurofighter-Untersuchungs-Ausschusses.
Für ihn ist es schlichtweg der #falsche #Zeitpunkt.
Die Neos sollen der ÖVP durch diesen Fehler nicht in die Falle gehen“, lautet der Appell von Pilz in Richtung Neos-Chef Matthias Strolz.
Der Listengründer, der kurz vor seiner Rückkehr ins Hohe Haus ist, hofft, dass die Pinken ihren Antrag zurückziehen.
NEOS: Eurofighter U-Ausschuss wird fortgesetzt | Parlamentsklub der NEOS, 23.03.2018
NEOS: Eurofighter U-Ausschuss wird fortgesetzt
Michael Bernhard: „NEOS wirkt! Kontrolle bleibt für uns eine der wichtigsten Aufgaben! Die Bürger haben das Recht zu erfahren, welches System unser Steuergeld verschleudert hat.“
Regierungsvorhaben verstößt gegen EU-Recht.Betrifft geplante Indexierung der Familienbeihilfe
von
https://www.news.at/a/familienbeihilfe—oegfe-studie–indexierung-mit-eu-recht-unvereinbar-9619442
Die von der Bundesregierung geplante Indexierung der Familienbeihilfe ist laut einer der APA vorliegenden Studie der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE) mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar. Vergangene Woche erinnerte bereits die EU-Kommission daran, dass der EU-Vertrag jegliche Diskriminierung – direkt oder indirekt – von Arbeitnehmern auf Grundlage der Nationalität verbiete.
Anpassung der Familienbeihilfe an Lebenshaltungskosten
Anfang Jänner hatte die schwarz-blaue Regierung einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes vorgelegt. Dadurch sollte die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder von in Österreich beschäftigten Eltern an die jeweiligen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland angepasst werden. Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) verteidigte den Beschluss vor knapp drei Wochen im EU-Parlament, gestand aber ein, dass die Entscheidung im Endeffekt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) getroffen werden würde.
Verstoß gegen „zwingende unionsrechtliche Bestimmungen“
Der vorliegende Ministerialentwurf verstoße gegen eine Reihe „zwingender unionsrechtlicher Bestimmungen“, schreibt nun der Vorstand des Instituts für Europarecht an der Johannes Kepler Universität Linz, Franz Leidenmühler, der die Studie für die ÖGfE durchführte. Artikel 7 der mit 1. Mai 2010 in Kraft getretenen und in den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar und gegenüber dem nationalen Recht vorrangig anwendbaren Verordnung 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hebe alle Wohnortsklauseln auf und stehe somit einer nach Kaufkraft am Wohnort differenzierten Familienbeihilfe entgegen. Artikel 67 dieses Gesetzestextes formuliere zudem unzweideutig, dass „auch für Familienangehörige, die in einem Mitgliedsstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedsstaats [besteht], als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedsstaat wohnen würden.“
„Versteckte oder faktische Diskriminierung“
Doch auch die zu den vier Grundfreiheiten zählende Arbeitnehmerfreizügigkeit stünde einer Indexierung der Familienbeihilfe entgegen, so Leidenmühler, da diese sämtliche (offene und versteckte) Diskriminierungen von Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedsstaaten verbiete. Ein Abstellen auf die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat der Kinder würde nämlich eine „versteckte oder faktische Diskriminierung darstellen“.
Österreich könnte vor dem EuGH geklagt werden
Daher sei wegen „der offensichtlichen Unvereinbarkeit der Indexierung der Familienbeihilfe mit unterschiedlichen unionsrechtlichen Vorgaben“ von einem nationalen Alleingang abzuraten, konstatiert Leidenmühler. Denn dies könnte zu einem Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission führen, zudem könnten EU-Staaten oder Einzelpersonen Österreich vor dem EuGH klagen. Sollte der EuGH die Unionsrechtswidrigkeiten feststellen, müsste die Republik Österreich mit Staatshaftungsklagen und Schadenersatzforderungen rechnen.
Verstärkte Zuwanderung als Folge
Aber auch faktische Gründe würden gegen eine Umsetzung des Regierungsvorhabens sprechen, glaubt Leidenmühler. Denn einerseits entstünden erhebliche Kosten bei der Administration eines solchen Systems, andererseits wären für Kinder in Staaten mit höheren Lebenshaltungskosten auch entsprechend höhere Beihilfen zu bezahlen. Vor allem könnten aber Beihilfeempfänger aufgrund der Indexierung ihre Kinder nach Österreich holen, was den Spareffekt minimieren und die Zuwanderung verstärken würde.
Änderung auf europäischer Ebene zielführender
Zielführender als ein nationaler Alleingang wäre es daher, auf europäischer Ebene eine entsprechende Änderung anzustreben, wie es im Paket des Europäischen Rates vom Februar 2016 zur „Neuregelung für das Vereinigte Königreich innerhalb der EU“ schon vorgesehen worden sei, schlägt der Studienautor vor. Dennoch sei auch eine solche Regelung kritisch zu sehen, da der Abbau individueller Rechte von Wanderarbeitern einen Eingriff in Kernbereiche der Freizügigkeit darstelle und „diametral dem Geist des Binnenmarktes“ widerspreche.
NEOS kritisieren Regierung, ÖVP will EU-Debatte
NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard fordert ein Umdenken der Regierung bei der Indexierung der Familienbeihilfe, da diese laut der Studie „eindeutig europarechtswidrig“ sei. Die ÖVP-Europaabgeordneten Heinz K. Becker und Lukas Mandl verlangen indes eine europäische Debatte über eine Indexierung von Familienleistungen.
»Ziel der Familienbeihilfe ist es, zu den wirklichen Lebenshaltungskosten beizutragen. Die Lebenshaltungskosten sind in Europa aber so unterschiedlich, dass es ungerecht ist, wenn Österreich allen das Gleiche zahlt. «
„Ziel der Familienbeihilfe ist es, zu den wirklichen Lebenshaltungskosten beizutragen. Die Lebenshaltungskosten sind in Europa aber so unterschiedlich, dass es ungerecht ist, wenn Österreich allen das Gleiche zahlt. Dieses Problem muss gelöst werden“, so Becker und Mandl in einer Aussendung am Dienstag. Es gehe um die Unterstützung für Kinder, dort wo sie lebten. Daher setze er sich im Europarlament für eine Änderung der betreffenden EU-Verordnung ein, um die österreichischen Pläne zu realisieren, betonte Becker, der auch Mitglied im zuständigen Sozialausschuss des EU-Parlaments ist.
Österreich laufe gerade sehenden Auges in ein Vertragsverletzungsverfahren, warnt indes Bernhard. „Die Regierung handelt vollkommen unverantwortlich und beschließt wider jedes bessere Wissen Gesetze, von denen von vorne herein klar ist, dass sie nicht halten werden“, kritisiert der NEOS-Nationalratsabgeordnete. Einsparungen aufgrund der zu erwarteten erheblichen Administrationskosten könnten wohl nicht der „wahre Grund“ für das Regierungsvorhaben sein. „Ganz augenscheinlich sieht die Bundesregierung in der Familienpolitik nicht mehr als ein Vehikel, um ihren antieuropäischen Kurs festzufahren“, so Bernhard. Den Ausgang des kommenden Vertragsverletzungsverfahren abzuwarten, werde „teuer für den Staat und vor allem für betroffene Kinder“.